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Verfahren gegen zwei Aargauer Polizisten bleibt eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Aargau hat das Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten zu Recht eingestellt. Das Obergericht wies eine Beschwerde eines Mannes ab, der 2008 in Buchs um sich geschossen hatte und darauf hin von Polizisten verletzt wurde. Die zwei Polizisten der Sondereinheit «Argus» hätten in Notwehr gehandelt und sich damit nicht strafbar gemacht, teilte die
Beschwerdekammer des Obergerichtes am Mittwoch mit. Damit stützte sie die Staatsanwaltschaft, die das Strafverfahren wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung eingestellt hatte.
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