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Wegen Rechenfehler gewinnt zweitplatzierte Baufirma

Wegen eines Rechenfehlers vergibt das Bundesverwaltungsgericht die Sanierungsarbeiten an die zweitplatzierte Firma einer Ausschreibung. Beim Fall geht es um den behindertengerechten Umbau der Bahnhöfe Oberdorf und Gänsbrunnen. Die Gewinnerin hat sich laut Gericht um 0.69 Prozent verrechnet.

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Weiter in der Sendung:

* Wegen der Pandemie schreibet die Solothurner Spitäler AG SoH einen Verlust von 43 Millionen Franken. Der Grund: Wegen Corona wurden viele Eingriffe verschoben. Auch der Neubau konnte wegen der Pandemie noch nicht bezogen werden.
* Im Kapuzinerkloster Solothurn darf grundsätzlich ein Restaurant betrieben werden, entschied das kantonale Verwaltungsgericht. Bis zum Start kann es aber wieder viele Hürden geben.

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