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Zivilschutzraum in Hobbykeller umfunktionieren: Was gilt?

Aus dem Luftschutzkeller ein Musikzimmer oder einen Bastelraum machen: Das ist unter Umständen erlaubt. Und es muss in solchen Fällen auch nicht immer eine Ersatzabgabe von 400 Franken bezahlt werden, zeigt ein Entscheid der Aargauer Regierung. 

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Weiter in der Sendung: 

* Rückschlag für Biogen, die in Luterbach einen Wirkstoff gegen Alzheimer produziert: Ihr Medikament wird in der EU nicht zugelassen. 
* Beim Kantonsspital Olten ist ein Neugeborenes ins Babyfenster gelegt worden. Es ist das 30. Baby, seit vor über 20 Jahren das erste Babyfenster in der Schweiz eingerichtet wurde. 
* Sommerserie: Berghütten im Dilemma. Schweizer Alpenclub sucht Alternativen zu den Lieferungen per Helikopter.

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