Die Baselbieter Regierung verabschiedet die Teilrevision zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs ÖV. Die Finanzierung des ÖVs im Kanton Basel-Landschaft würde dadurch neu geregelt und die Gemeinden nach Zustimmung des Landrats mehr zur Kasse gebeten. Die Einwände der Baselbieter Gemeinden wurden missachtet.
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Neues Finanzierungsmodell für öffentlichen Verkehr im Baselbiet
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