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Primarschüler ermordet: Appellationsgericht bestätigt Verwahrung
Das Basler Appellationsgericht hat im Berufungsprozess um einen Mordfall an einem siebenjährigen Knaben das Urteil des Strafgerichts weitgehend bestätigt. Eine heute 78-jährige Frau hatte 2019 einen Primarschüler auf dem Schulweg mit einem Messer erstochen. Die Frau hatte das Urteil - Verwahrung - angefochten. Die Forderungen der Eltern hingegen hat das Appellationsgericht mehrheitlich gutgeheissen. Sie betreffen einen Schadenersatz von Franken und eine Genugtuung von rund 135'000 Franken zugunsten der Familie des getöteten Buben. Das Strafgericht hatte beide Geldforderungen noch abgewiesen.
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