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Revision des Basler Pensionskassengesetzes nicht kostenneutral

Die Revision des Basler Pensionskassengesetzes begann vor und fünf Jahren [1990]. Im Dezember [199412] hätte der Grosse Rat darüber entscheiden sollen, aber es wurde verschoben, weil die Kostenneutralität der Revision angezweifelt wurde. Eine neue Expertise bestätigt, dass das neue Pensionskassengesetz mit Kosten verbunden ist. [Beitrag unvollständig]

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