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Ärzte-Honorar für Privatversicherte in öffentlichen Spitälern Bern

Ärzte und Ärztinnen, die an öffentlichen Spitälern Privatpatienten und Privatpatientinnen behandeln, müssen alle Kosten bezahlen, die durch die Behandlung für das Spital anfallen. Mit einer Änderung im Spitalgesetz will der Kanton Bern nun die Frage klären, welchen Anteil vom Honorar an das Spital abgeben werden muss.

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