Sobald die Ausstellung der Auslieferungsverfügung durch die Justizministerin der Bahamas erfolgt, kann die Auslieferung von Werner K. Rey abgeschlossen werden. Danach kann er sich noch zu den Vorwürfen mit vorhandenen Beweisen äussern. Die Hauptanschuldigungen gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und betrügerischer Konkurs haben eine Maximalstrafe von 15 Jahren Zuchthaus zur Folge.

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Auslieferung Werner K. Rey
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