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Bélier-Prozess in Lausanne: Reaktionen auf milde Urteile

Die Urteile gegen drei frühere Béliers am Bundesstrafgericht in Lausanne fielen heute unerwartet mild aus: 18 Monate bedingt für den Hauptangeklagten Sylvain Müller, 15 Monate bedingt für Raphael Changuena und zwei Monate bedingt für den früheren Bélier-Chef Daniel Pape. Keiner der Jura-Aktivisten muss also ins Gefängnis. Das Bundesgericht sprach Müller und Changuena schuldig wegen der Brandstiftung der Sägerei Houmard in Malleray, wegen des Sprengstoffanschlags auf das Haus des Sanglier-Chefs Guillaume-Albert Houriet und wegen des versuchten Anschlags auf das Rathaus in Bern, bei dem der Bélier Christophe Bader starb, da die Sprengstoffbombe zu früh zündete. Der Sonderbundesanwalt hatte für Sylvain Müller eine unbedingte Strafe von zweieinhalb Jahren verlangt. Der Bericht sammelt die Reaktionen der Geschädigten und der Verurteilten auf das überraschend milde Strafmass. [Jura-Konflikt]

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