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Bundesgericht: Parkplatzhandel in Oberbottigen in Bern grundsätzlich zulässig

Der Parkplatzhandel beim Bären in Oberbottigen in Bern wurde vom Bundesgericht als grundsätzlich zulässig erklärt. Die Berner Behörden müssen aber noch Abklärungen im Zusammenhang mit der Lärmschutzverordnung machen.

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