Der Canyoning-Unfall im Saxetbach vom 27. Juli, das 21 Todesopfer forderte, zieht weitere Kreise. Der zuständige Untersuchungsrichter hat die Strafverfolgung wegen fahrlässiger Tötung auf fünf weitere Personen ausgeweitet. In das Verfahren einbezogen sind neu zwei Basis-Leiter und drei Mitglieder des Verwaltungsrats der Firma Adventure World, die den verhängnisvollen Ausflug in die Saxetschlucht organisiert hatte. Damit sind insgesamt elf Leute vom Strafverfahren betroffen.
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Canyoning-Unglück: Strafuntersuchung wird ausgedehnt
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