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Defekter Mitholz-Tunnel: Die kantonale Baudirektion trifft keine Schuld

Ein Gutachten der ETH Lausanne lokalisiert die Fehler bei der Planung des defekten Tunnels. Diese lag laut Baudirektorin Egger bei privaten Unternehmen. Gegen diese will der Kanton nun auf Schadenersatz klagen.

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