Nach langen Diskussionen überträgt das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL den Kantonen die Abschuss-Kompetenz für Luchse, die untragbare Schäden anrichten. Die Kriterien für eine Bewilligung will das BUWAL weiterhin selber festlegen. Da die neue Regelung erst Ende Jahr in Kraft tritt, fordern die Kantone Bern, Waadt und Freiburg jetzt eine Übergangsbestimmung.

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Luchs-Abschusskompetenz neu bei Kantonen
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