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Stadt Bern darf kein Land auf Vorrat kaufen
Der Handel mit Landwirtschaftsland untersteht besonderen Regelungen. Seit der Einführung des bäuerlichen Bodenrechts im Kanton Bern sind diese Regelungen noch strenger geworden. Das spürt jetzt auch die Stadt Bern. Sie wollte in Bümpliz ein Bauerngut kaufen. Das Verwaltungsgericht liess die Stadt heute abblitzen: Die Stadt Bern könne nicht einfach auf Vorrat und ohne klare Nutzungsangabe Land aufkaufen.
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