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Walliser Gleichstellungsbüro darf für die eidgenössischen Wahlen Frauenförderung betreiben

Das Walliser Gleichstellungsbüro darf sich bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst [19951022] mit gewissen Auflagen für kandidierende Frauen einsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine Expertise im Kanton Wallis. Dies nachdem die Walliser Regierung diese Art von Frauenförderung vor einem Monat noch verboten hatte mit der Begründung, es müsse zuerst noch abgeklärt werden, ob eine staatliche Stelle überhaupt Einfluss auf Wahlen nehmen dürfe.

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