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Das Thurgauer Polizeigesetz ist zehn Jahre alt und teilweise veraltet. Deswegen soll es angepasst und modernisiert werden. So sollen z.B. automatische Verkehrsscanner, Bodycams, aber auch erweiterte Überwachungs- und Präventionsmassnahmen, z.B bei Terrorverdächtigen, erlaubt werden.
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