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Baubewilligung in Wikon/LU ist nicht rechtens

Die Baubewilligung der Luzerner Gemeinde Wikon für ein Logistikzentrum ist nicht rechtens erteilt worden. Die Gemeindepräsidentin hätte bei dem Beschluss in den Ausstand treten sollen, urteilt das Bundesgericht. Die Richter hiessen damit eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Luzerner Verwaltungsgerichtes teilweise gut. Dieses habe die Ausstandspflicht der Gemeindepräsidentin zu Unrecht verneint, heisst es im Urteil des Bundesgerichtes.

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