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Geldstrafe für eine 70-jährige Frau wegen Veruntreuung

Das Luzerner Obergericht korrigiert ein Urteil des Kriminalgerichts. Eine 70-jährige Frau wurde wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Zusammen mit ihrem Mann wollte sie ein Haus im Entlebuch kaufen. Nachdem der Mann gestorbern war, behielt die Frau die 100'000 Franken und machte den Hauskauf rückgängig.

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