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Rückwärtsfahrt mid tödlichen Folgen

Vor drei Jahren hat ein Luzerner Lastwagenchauffeur beim Rückwärtsfahren eine  betagte Frau tödlich vereletzt. Das Amtsgericht hatte ihn wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Nun forderte er vor Obergericht einen vollumfänglichen Freispruch. Der Staatsanwalt war damit nicht einverstanden. Die Strafe der Vorinstanz sei berechtigt gewesen, argumentierte er.

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