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Rückwärtsfahrt mid tödlichen Folgen
Vor drei Jahren hat ein Luzerner Lastwagenchauffeur beim Rückwärtsfahren eine betagte Frau tödlich vereletzt. Das Amtsgericht hatte ihn wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Nun forderte er vor Obergericht einen vollumfänglichen Freispruch. Der Staatsanwalt war damit nicht einverstanden. Die Strafe der Vorinstanz sei berechtigt gewesen, argumentierte er.
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