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Anträge im Prozess des 1. Mai-Rasers

Die Anträge von Staatsanwalt und Verteidigung im Prozess gegen den 1. Mai-Raser liegen weit auseinander. Zwölf Jahre Gefängnis wegen vorsätzlicher Tötung fordert der Staatsanwalt, Zwei-Einviertel-Jahre Gefängnis und fahrlässige Körperverletzung die Verteidigung.

Der Angeklagte fuhr während der Nachdemonstration am 1. Mai 2009 in eine Gruppe von Passanten. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt, einer davon lebensgefährlich.

Das Urteil wird für nächste Woche erwartet.

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