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Staatsanwalt fordert 12 Jahre für 1. Mai-Raser

Der Fahrer, der am 1. Mai 2009 in Zürich in eine Menschenmenge raste und eine Person lebensgefährlich verletzte, soll wegen vorsätzlicher Tötung für zwölf Jahre hinter Gitter. Als strafmildernd wird einzig der Umstand angesehen, dass niemand getötet wurde.

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