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Mehr Hausbesitzer sollen wegen Fluglärm entschädigt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Flughafen-Betreiberin Unique muss wesentlich mehr Hausbesitzer im Osten des Flughafens Zürich-Kloten entschädigen als gedacht. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert. Wer sein Haus vor dem Mai 2000 erworben hat, gehört dazu.

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