Zum Inhalt springen

Header

Audio
Ost- und Südanflüge grundsätzlich zulässig
abspielen. Laufzeit 1 Minute 48 Sekunden.
Inhalt

Ost- und Südanflüge grundsätzlich zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat 80 Beschwerden von Gemeinden und Fluglärmorganisationen nur teilweise gut geheissen. Ost- und Südanflüge seien grundsätzlich zulässig.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»