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16.10.2025, 12:03 Uhr Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld: Anstifter bleibt in Haft

Das Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld von 2016 machte schweizweit Schlagzeilen. Ein Mann auf Hafturlaub hat damals ein Zufallsopfer getötet, zur Tat wurde er im Gefängnis angestiftet. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Anstifter in Haft bleiben muss.

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