Der Bundesrat will die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen entschädigen: Als Anerkennung für erlittenes Unrecht sollen die einzelnen Opfer einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken erhalten. Die Idee geht nun als indirekter Gegenvorschlag zur «Wiedergutmachungs-Initiative» in die Vernehmlassung.

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300 Millionen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
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