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Darf eine Person verwahrt werden, weil sie gegen das Al-Qaida/IS-Gesetz verstossen hat? Das Bundesgerichts sagt nein.
Keystone/ GAETAN BALLY
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Bundesgerichtsurteil zur Verwahrung

Darf eine Person verwahrt werden, weil sie gegen das Al-Qaida/IS-Gesetz verstossen hat? Diese Frage musste das Bundesgericht klären und sagt nun in einem Grundsatzurteil Nein. Die Terrororganisationen Al-Qaida oder Islamischer Staat zu unterstützen, indem man Miglieder in der Schweiz rekrutiert oder der Organisation Geld überweist, ist kein Grund für eine Verwahrung.

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