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Heute noch Hans, morgen schon Susanne. Die rasche Änderung des Geschlechts möchte der Bundesrat mit einer Anpassung des Zivilgesetzbuches ermöglichen.
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Einfachere Geschlechts- oder Vornamensänderung

Wollen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ändern, sollen sie das künftig mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten tun können. Das hat der Bundesrat beschlossen.

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