Das Eidgenössiche Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hat entschieden: Auch wenn das AKW Mühleberg bereits 2019 vom Netz geht, muss die Sicherheit bis zum letzten Tag gewährleistet sein; es gelten fast die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie bei einem unbefristeten Langzeitbetrieb. Was bedeutet das für die Betreiberin BKW?

Inhalt
Ensi gewährt dem AKW Mühleberg keine Sonderbehandlung
Das Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hat entschieden: Auch wenn das AKW Mühleberg bereits 2019 vom Netz geht, muss die Sicherheit bis zum letzten Tag gewährleistet sein; es gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie bei unbefristetem Langzeitbetrieb. Was bedeutet das für die Betreiberin BKW?
Teilen