Das Eidgenössiche Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hat entschieden: Auch wenn das AKW Mühleberg bereits 2019 vom Netz geht, muss die Sicherheit bis zum letzten Tag gewährleistet sein; es gelten fast die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie bei einem unbefristeten Langzeitbetrieb. Was bedeutet das für die Betreiberin BKW?
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Ensi gewährt dem AKW Mühleberg keine Sonderbehandlung
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