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Entscheid gegen die Leihmutterschaft

In der Schweiz ist Leihmutterschaft verboten. Nun ging ein Paar bis vor Bundesgericht: Es hat Zwillinge, die mit dem Samen eines anonymen Spenders und mit den Eizellen einer anonymen Spenderin gezeugt wurden, in den USA von einer Leihmutter austragen lassen. Das Paar wollte die Kinder als seine eigenen eintragen lassen. Das Gericht entschied sich gegen die Wunscheltern.

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