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ETH muss eine rein männliche Studentenverbindung anerkennen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die ETH Lausanne eine reine Männerverbindung als universitäre Studentenverbindung anerkennen muss. Die Vereinigungsfreiheit gehe der Gleichberechtigung in diesem Fall vor. (Urteil B-3985/2021)
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