Der Bundesrat will, dass sich sogenannte Whistleblower zuerst an ihren Arbeitgeber oder allenfalls an die zuständige Behörde wenden. Ein Gang die Öffentlichkeit ist nur unter restriktiven Bedingungen erlaubt. Den Kündigungsschutz für Whistleblower will der Bundesrat vorerst nicht ausbauen.

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Kein besserer Kündigungsschutz für Whistleblower
Der Bundesrat will, dass sich sogenannte Whistleblower zuerst an ihren Arbeitgeber oder allenfalls an die zuständige Behörde wenden. Ein Gang die Öffentlichkeit ist nur unter restriktiven Bedingungen erlaubt. Den Kündigungsschutz für Whistleblower will der Bundesrat vorerst nicht ausbauen.
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