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Schein-Betreibungen: Geldwäsche via Amt

Schweizer Banken sind verpflichtet, die Herkunft von Beträgen ab 15'000 Franken abzuklären und Verdachtsfälle zu melden. Betreibungs- und Konkursämter nehmen hohe Bargeldbeträge jedoch ohne Prüfung entgegen und können damit Kriminellen als sichere Geldwaschanlage dienen.

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