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Steuerabzug für Eingriff in Privatklinik war rechtens

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Eine Aargauerin liess sich von einem Spezialisten in einer ausserkantonalen Privatklinik die Hüfte operieren. Diese Kosten machte sie in der Steuererklärung geltend. Das kantonale Steueramt verweigerte ihr aber den Abzug. Nun korrigiert das Bundesgericht den Kanton Aargau.

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