Die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung ist sowohl in der Schweiz selber als auch im Ausland verboten, wenn es sich bei den Betroffenen um Mädchen handelt, die in der Schweiz leben. Bis heute wurde lediglich ein einziger Fall vor Gericht gebracht. Alerdings gibt es noch erheblichen Aufklärungsbedarf, vor allem bei
Migrantinnen und deren Familien. Im «Treffpunkt» berichten eine Projektleiterin von Terre des Femmes sowie eine interkulturelle Vermittlerin und Übersetzerin, wie sie Migrantinnen, Mädchen und deren Familien aufklären
Migrantinnen und deren Familien. Im «Treffpunkt» berichten eine Projektleiterin von Terre des Femmes sowie eine interkulturelle Vermittlerin und Übersetzerin, wie sie Migrantinnen, Mädchen und deren Familien aufklären