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Wo endet die Auskunftspflicht beim Mieten?

Wenn jemand eine Wohnung mieten will, muss er oder sie den Vermietenden ein paar Fragen beantworten. Je nachdem, kann dies gefühlt ziemlich weit gehen: Auszug aus dem Betreibungsregister, Lohnausweise, Referenzen beim Arbeitgeber, Mitgliedschaft bei Vereinen, oder ähnlich.

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Dass ein Vermieter oder eine Vermieterin - als Privatperson oder als Verwaltung - Einkünfte über potenzielle Mieterinnen und Mieter einholt, ist grundsätzlich legitim und verständlich. Immerhin interessiert es, ob jemand fähig ist, die monatliche Miete pünktlich und in der geforderten Höhe zu bezahlen. Auch kann es relevant sein herauszufinden, ob jemand in die bestehende Mietstruktur eines Hauses passt oder nicht.

Das Fragen kann auch zu weit gehen oder ist schlicht nicht zulässig. Welche Fragen muss man beantworten und welche nicht? Und wo ist es von Vorteil zu antworten, auch wenn man nicht müsste, um damit die Chancen auf eine Wohnung nicht zunichte zu machen? Antworten liefert die Radiosendung «Treffpunkt»

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