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Juristin über Klimaschutz «Es ist in Ordnung, wenn man keine Flugscham empfindet»

Aktuell gibt es als Einzelne keine Pflicht, etwas gegen den Klimawandel zu tun – das meint die Rechtsphilosophin Frauke Rostalski. Warum erklärt sie im Interview.

Frauke Rostalski

Professorin für Rechtsphilosophie

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Frauke Rostalski ist Professorin für Rechtsphilosophie an der Universität zu Köln und Mitglied des Deutschen Ethikrats. Mit «Die vulnerable Gesellschaft. Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit» war sie 2024 für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert. Ihr neustes Buch «Wer soll was tun? Warum wir nicht zum Klimaschutz verpflichtet sind und worin unsere Verantwortung eigentlich besteht» ist im Herbst 2025 erschienen.

SRF: 2024 war das wärmste Jahr seit Messbeginn – und trotzdem sagen Sie, wir seien individuell nicht zum Klimaschutz verpflichtet. Wie passt das zusammen?

Frauke Rostalski: Ich verharmlose die Klimakrise nicht, im Gegenteil, ich halte sie für katastrophal. Die Frage ist nur, wer im Moment tatsächlich in der Verantwortung steht.

Klimaschutz kann nur auf einer global koordinierten Ebene funktionieren, nicht durch isolierte Einzelhandlungen.

Aus meiner Sicht sind das derzeit nicht die Einzelnen, sondern die politischen Entscheidungsträger und Staaten, die effektiv Rahmenbedingungen setzen können. Klimaschutz kann nur auf einer global koordinierten Ebene funktionieren, nicht durch isolierte Einzelhandlungen.

Das heisst, ich kann ohne Flugscham in die Ferien?

Grundsätzlich finde ich es in Ordnung, wenn Menschen keine Flugscham empfinden. Spannend ist doch eher die Gegenfrage: Mit welcher Berechtigung verlangen wir von Individuen, nicht zu fliegen, bestimmte Produkte zu konsumieren oder sich eine Wärmepumpe einbauen zu lassen? Aus juristischer Sicht muss das Kollektiv – also etwa der Staat – begründen, warum es dem Einzelnen Pflichten auferlegt. Die Begründungslast liegt nicht beim Individuum, das sich für seinen Lebensstil rechtfertigen muss.

Bei individuellen Klimahandlungen scheitert es schon an der Eignung, weil es kein globales Gesamtkonzept gibt, in das sich diese Einzelmassnahmen sinnvoll einfügen.

Aber es gibt Handlungen, auf die man ohne grosse Einschränkungen verzichten kann – wie extremen Fleischkonsum. Haben wir da wirklich keine Pflicht?

Man muss unterscheiden: Beim Fleischkonsum etwa gibt es sehr gute Gründe, ihn zu begrenzen – insbesondere das Tierwohl. Aus Klimaschutzgründen aber lässt sich derzeit keine rechtliche Pflicht des Einzelnen begründen. Unsere Verfassung verlangt Verhältnismässigkeit: Eine Pflicht muss legitim, geeignet, erforderlich und angemessen sein. Bei individuellen Klimahandlungen scheitert es schon an der Eignung, weil es kein globales Gesamtkonzept gibt, in das sich diese Einzelmassnahmen sinnvoll einfügen. Ohne ein solches Rahmenwerk bleiben sie klimawirksam praktisch ineffektiv.

Nationale Alleingänge und moralisch aufgeladene Einzelanstrengungen können global sogar zu einer Verschlechterung beitragen.

Sie gehen weiter und sagen, sie könnten sogar schädlich sein. Inwiefern?

Schädlich sind nicht Hafermilch oder Lastenrad, sondern die Effekte, die daraus im bestehenden System entstehen können. Das Pariser Abkommen ist von seiner Struktur her dysfunktional: Staaten setzen sich freiwillige Ziele, aber es gibt keine Sanktionen, wenn sie diese verfehlen. Dadurch treten Leakage‑Effekte auf: Wenn Europa weniger fossile Brennstoffe kauft, sinkt der Weltmarktpreis, andere Staaten kaufen mehr und verbrennen unter schlechteren Umweltstandards. Nationale Alleingänge und moralisch aufgeladene Einzelanstrengungen können so global sogar zu einer Verschlechterung beitragen.

Leakage‑Effekte: Einschätzung von Klimaforscher Reto Knutti

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Der Schweizer Klimaforscher an der ETH, Reto Knutti, hält Rostalskis Darstellung des Carbon Leakage für deutlich überzogen: Empirische Studien zeigen typischerweise Verlagerungseffekte von etwa 5–30 Prozent, im Mittel eher 10–15 Prozent, sodass der überwiegende Teil der Emissionsreduktionen wirksam bleibt und nicht einfach ins Ausland «auswandert».

Zudem sei Leakage kein Naturgesetz, sondern mit Instrumenten wie einem CO₂‑Grenzausgleich (CBAM) gezielt begrenzbar, insbesondere auf der Ebene grosser Wirtschaftsblöcke wie der EU.

Knutti sieht einen klar erkennbaren Knick in den Emissionstrends: Das frühere Wachstum von knapp 2 Prozent pro Jahr hat sich deutlich verlangsamt, die Kurve flacht ab und wird in absehbarer Zeit sinken – auch dank Politik und Technologieentwicklung.

Knutti betont, dass technologische Förderung, Investitionen in erneuerbare Energien und Effizienzprogramme – bis hin zu Gesetzen wie dem US-amerikanischen Inflation Reduction Act – die Emissionen bereits deutlich unter das Niveau drücken, das ohne diese Massnahmen zu erwarten wäre. Darin eingebettet haben auch individuelle Entscheidungen einen Platz: Sie lösen das Problem nicht allein, tragen aber zur gesellschaftlichen und politischen Dynamik bei. Kollektive Politik und individuelles Handeln können sich gegenseitig verstärken.

Sie kritisieren ein «Moralspektakel» rund um die Klimaschutz-Debatte. Was meinen Sie damit?

Ich will ausdrücklich nicht allen Menschen, die nachhaltig leben, schlechte Motive unterstellen. Viele tun das aus innerer Überzeugung und im Stillen. Aber Studien zeigen, dass ein Teil ökologischer Lebensstile als Statuswährung genutzt wird – man definiert sich über den eigenen Nachhaltigkeitsgrad und inszeniert das nach aussen. Problematisch wird es, wenn daraus ein moralischer Zeigefinger wird: der Blick auf das Schnitzel des Nachbarn oder der Kommentar zur fehlenden Solaranlage auf dem Dach. Das erzeugt Polarisierung, Scham und Trotz – und diese Spaltung schwächt am Ende die Bereitschaft, an einem kollektiven Klimasystem mitzuwirken.

Das Gespräch führte Olivia Röllin.

Radio SRF 4 News, Nachrichten, 10.2.2026, 9:30 Uhr ; 

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