- Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde der mutmasslichen Täterin gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft eingetreten.
- Die Beschwerde sei nicht ausreichend begründet, heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Die Vorinstanz hatte das Risiko einer weiteren Tat angeführt.
- Die Frau wird beschuldigt, einen 7-jährigen Knaben in Basel mit einem Messerstich in den Hals getötet zu haben.
Die Tat ereignete sich im März 2019. Die Frau wurde noch am gleichen Tag von der Polizei festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Diese wurde nach drei Monaten bis am 1. November verlängert.
Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte die Beschwerde der Frau gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. Es begründete seinen Entscheid mit dem Risiko einer weiteren Tat.
Den Entscheid zog die Beschuldigte ohne Erfolg weiter. Weil die Beschwerde nicht ausreichend begründet war, ist das Bundesgericht darauf nicht eingetreten.