92 Wahlzettel, die genau gleich ausgefüllt waren, jedoch in unterschiedlichen Handschriften, wurden bei den Wahlen zum Stadtparlament Schaffhausen im letzten Dezember eingeworfen. Sie alle enthielten die Listennummer 2 (SP) und zweimal den Namen desselben Kandidaten.
Bereits das Wahlbüro wurde misstrauisch und klärte die Umstände ab. Es zeigte sich: Kandidat Ibrahim Tas hatte mit eigens gedruckten Flyern aktiv Wahlkampf betrieben. Die Verantwortlichen für die Wahlen hielten die 92 Wahlzettel für unverdächtig und liessen sie zu.
Kein Hinweis auf strafbares Verhalten
Die Staatsanwaltschaft begann trotzdem zu ermitteln, kommt nun aber zum Schluss: Es hat keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten gegeben. Der zuständige Staatsanwalt bestätigt eine Meldung der «Schaffhauser Nachrichten».
Ibrahim Tas hat dazu beigetragen, dass Wählerinnen und Wähler mit Migrationshintergrund zum ersten Mal gewählt haben.
Die SP der Stadt Schaffhausen sieht sich damit bestätigt, dass sich bei den Grossstadtrats-Wahlen «nichts Ungesetzliches zugetragen hat». Ibrahim Tas habe einen aktiven Wahlkampf geführt und Menschen mit Migrationshintergrund motiviert, zum ersten Mal wählen zu gehen, lobt die SP ihren Grossstadtrat.
Ganz abgeschlossen ist der Fall allerdings noch nicht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegenwärtig noch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, weil Informationen über Wahlzettel eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.