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Fluss
Legende: Um diesen Abschnitt geht es: Aare zwischen Riedholz (links, mit alter Cellulose-Fabrik) und Luterbach (rechts). SRF / Marco Jaggi

Aare bei Solothurn Böötlifahren im Naturreservat: Regeln werden gelockert

Das Fahrverbot für Freizeitkapitäne auf der Aare, im Schutzgebiet zwischen Feldbrunnen und Flumenthal, wird aufgeweicht.

Auf der Aare zwischen Feldbrunnen und Flumenthal haben Vögel Vortritt. Ein Zugvogel-Reservat schützt sie hier vor allzu vielen Böötli-Fahrern. Nur Fischern ist es bislang erlaubt, hier den Fluss zu befahren.

Die Solothurner Regierung wollte das Fahrverbot auf diesem Flussabschnitt lockern und auch Personentransporte erlauben. Anlass dazu gibt ein neues Wohnquartier, das direkt an der Aare entsteht, auf dem Industrie-Areal der ehemaligen Cellulose-Fabrik Attisholz.

Die Regierung hatte deshalb folgende Lockerung vorgeschlagen:

  • Ruder- und Motorboote mit höchstens 8 PS sind im Sommer (1. Mai bis 31. Oktober) erlaubt.
  • Der Kanton kann für Personentransporte zwischen dem 1. Mai und dem 30. September Ausnahmen bewilligen.

Sorgen um brütende Vögel

Am Mittwoch hat sich nun das Parlament mit der entsprechenden Verordnung der Regierung befasst. 33 Kantonsräte hatten dagegen das Veto ergriffen und damit eine Debatte ermöglicht.

Einzigartiges Verordnungsveto

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Das Parlament macht die Gesetze, die Regierung macht die Verordnung. So ist das in der ganzen Schweiz – ausser im Kanton Solothurn. Hier hat das Parlament das Recht, ein Veto gegen eine Verordnung einzulegen. Wenn mindestens 17 der 100 Kantonsräte innert 60 Tagen nach Erlass einer Verordnung einen Antrag stellen, kann das Parlament darüber abstimmen, ob es eine Verordnung zurückweisen will.

Die Befürchtung der Kantonsräte, die das Veto ergriffen haben: Künftig könnten deutlich mehr Freizeitkapitäne die Aare befahren und die geschützten Vögel beim Brüten stören.

Verbot wird nicht grundsätzlich aufgehoben

Die Regierung widersprach: Die Vögel würden fast nicht gestört. Das Bundesamt für Umwelt sei denn auch mit den neuen Regeln einverstanden.

Böötli-Fahren sei weiterhin nur ausnahmsweise erlaubt, und Ausnahme-Bewilligungen würden sehr zurückhaltend erteilt, beispielsweise für das Öufi-Boot, das in der Region Solothurn Touristen und Hochzeitsgäste transportiert.

Bürgerliche für Böötli, Linke für Vögel

Das Parlament folgte der Regierung und lehnte das Veto gegen die Verordnung mit 54 zu 40 Stimmen ab. Die Regierung kann die Verordnung deshalb jetzt wie geplant in Kraft setzen.

Für die Lockerung des Fahrverbots stimmten FDP, SVP und BDP. Dagegen waren SP, Grüne, GLP und EVP. Die CVP war gespalten.

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