Die Verordnung: Auf der Aare besteht zwischen Feldbrunnen und Flumenthal ein Zugvogel-Reservat. Bis jetzt durften hier nur Fischer den Fluss zu befahren. Die Solothurner Regierung hat aber das Fahrverbot auf diesem Flussabschnitt gelockert und erlaubt auch Personentransporte. Neu sind vom 1. Mai bis am 31. Oktober Ruderboote und Motorboote mit 8 oder weniger PS auch im Schutzgebiet erlaubt. Der Kanton kann ausserdem für Personentransporte zwischen dem 1. Mai und dem 30. September Ausnahmen bewilligen.
Die Gegner: Gegen diese Lockerung haben sich die Umweltverbände gewehrt. Birdlife, WWF, Pro Natura und der kantonale Fischerei Verband sorgen sich wegen dieser Verordnung um das Wohl der Tiere im Schutzgebiet. Das Problem sei nicht das Bootfahren an sich. Vermutlich würden Böötlifahrer aber nicht einfach eine Runde drehen, sondern auch im Naturschutzgebiet aussteigen um zum Beispiel zu Grillieren, so die Befürchtung.
Die Klagen: Birdlife-Präsident Thomas Lüthi erwägt unter Umständen einzelne Bootsfahrer anzuzeigen. «Wenn festgestellt würde, dass viele Leute mit ihren Booten im Zugvogel-Reservat anlegen und damit die Brutruhe der Vögel stören, dann würden wir eine Klage erwägen.» Denn Verordnung hin oder her: Die Brutruhe der Vögel ist durch das Bundesgesetz geschützt. Auch dem Bau von zu vielen neuen Anlegestellen im Schutzgebiet werde man nicht tatenlos zusehen, sondern sich allenfalls mit Klagen wehren, sagt Thomas Lüthi.