Ein Vorstoss aus dem Aargauer Grossen Rat aktiviert die Aargauer Regierung. Der Vorstoss wurde von Bauernvertretern eingereicht und verlangt, dass der Kanton Fischzuchten in leerstehenden Landwirtschaftsgebäuden künftig unbürokratisch bewilligt.
Der Hintergrund: Die Bauern in der Schweiz möchten ihr Betätigungsfeld erweitern. Der Milchpreis ist tief, das Schweinefleisch günstig, Alternativen sind gefragt. Interessant aus Sicht der Bauern ist die Zanderzucht in Ställen, welche sie nicht mehr für Kühe, Schweine, Hühner oder andere Tiere benötigen. Der Zander ist ein Fisch, der sich bei wenig Licht wohl fühlt.
Fische sind nicht zonenkonform
Die Bauern wittern ein Geschäft. Der Fischkonsum in der Schweiz steigt. Die Nachfrage nach heimischem Fisch ist da. Tatsache ist jedoch, dass über 95 Prozent der Fische aus dem Ausland importiert werden. Das Problem an der Zanderzucht-Idee: das Geschäft kommt nicht ins Rollen. Eine Bundesverordnung ist der Spielverderber.
Die Verordnung besagt, dass Fische keine Nutztiere sind. In die Landwirtschaftszone gehören aber nur Nutztiere. Kurz: Fische sind nicht zonenkonform.
Dies verunmöglicht die Fisch-Zucht in Bauernbetrieben nicht grundsätzlich, aber es erschwert sie massiv. Die gesetzlichen Hürden sind so hoch, dass schweizweit nur sehr wenige Bauern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Lockerung für reichere Bauern
Die Aargauer Regierung führt in ihrer Anwort auf den Vorstoss der Bauern aus, ihr seien zu einem grossen Teil die Hände gebunden. Man habe sich an das Bundesrecht zu halten.
Allerdings sei es wohl wahr, dass die Fischzucht ein Markt mit Wachstumspotenzial sei, und Nahrungsmittel aus einheimischer Produktion zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Regierung möchte deshalb dennoch aktiv werden – im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Die Aargauer Regierung hat im Sinn, eine der gesetzlichen Hürden, die in ihrer Kompetenz liegen, zu prüfen: die Einkommensgrenze. Heute dürfen nur Bauern eine Fischzucht betreiben, deren jährliches Einkommen aus landwirschaftlicher Tätigkeit 1000'000 Franken nicht überschreitet. Hier möchte die Regierung ansetzen. Sie kann sich vorstellen, die Einkommensgrenze anzuheben. In welchem Umfang ist noch unklar.
Einen regelrechten Boom von Zanderzuchten auf Aargauer Bauerhöfen ist trotz der Lockerung nicht zu erwarten. Auf Anfrage heisst es beim zuständigen kantonalen Departement, dass dieses Geschäft wohl eine Nische bleibe. Die Investitionskosten seien hoch, und die Fischzucht nicht so einfach, wie sie möglicherweise auf den ersten Blick erscheine.