Das Parlament hat Schuppisser am Dienstag bei der Erneuerungswahl nur 48 Stimmen gegeben. 66 hätte er für eine Wiederwahl gebraucht. Einen zweiten Wahlgang gibt es nicht. Schuppisser ist damit abgewählt.
Bereits im Vorfeld der Erneuerungswahlen der Oberrichter gab Urs Schuppisser zu reden. Die getroffenen Abklärungen hätten gezeigt, dass es Mängel gäbe in der Arbeitsweise und der Arbeitsorganisation von Oberrichter Schuppisser, sagte das Büro des Aargauer Grossen Rates im Vorfeld der Abstimmung. Seine juristische Kompetenz wurde aber nicht angezweifelt.
Kritik von SVP-Seite im Parlament
Die Kritik der SVP an Urs Schuppisser im Parlament war massiv. Schon kurz nach Amtsantritt hätten die Probleme begonnen. Schuppissers Arbeitsleistung habe sich auch nach mehreren Gesprächen nicht verbessert, sagte SVP-Fraktionschef Andreas Glarner. Es könne nicht sein, dass andere Oberrichter seine Arbeit machen müssten.
Glarner wies auch darauf hin, dass Schuppisser mehrere Betreibungen am Halse gehabt habe. Diese bezogen sich laut Glarner auf Schulden bezüglich AHV und Steuern. Schuppisser habe sich erst im letzten Moment beim Betreibungsamt gemeldet und sich so einer Festnahme am Arbeitsplatz entzogen.
GLP gibt Anfangsschwierigkeiten des Richters zu
GLP-Sprecher Felix Jenni gab zu, dass Schuppisser zu Beginn seiner Tätigkeit langsam gearbeitet habe, dies vor allem bei seiner Tätigkeit beim Versicherungsgericht. Jenni plädierte dafür, dass man dem Oberrichter eine zweite Chance geben soll. Der Betreibungsauszug von Schuppisser sei bei seinem Amtsantritt leer gewesen und sei auch heute leer, sagte Jenni.
Gleiches bestätigte auch Herbert Scholl (FDP), der frühere Präsident der Justizkommission. Die Grünen stellten sich hinter Schuppisser. Probleme, wie sie bei Oberrichter Schuppisser aufgetaucht seien, sollten mittels Disziplinar- und Amtsenthebungsverfahren aus der Welt geschaffen werden. Der Grosse Rat sei nicht das Gremium dazu. Wenn die SVP recht hätte, dann müsste man die Leitung des Oberichtgerichts für sein Vorgehen kritisieren, sagte Kurt Emmenegger (SP).
Mehr Informationen zur Oberrichterwahl und dessen Entschädigung
Vertreter von BDP, EVP und GLP kritisierten scharf, dass vertrauliche Dokumente über die Arbeitsweise von Oberrichter Schuppisser via Presse an die Öffentlichkeit gelangten. Hinter dieser Aktion stecke politisches Kalkül.
Vorbehalte bei Kommission und Büro Schon die Justizkommission hatte bei der Durchleuchtung der Kandidaten bei Schuppisser Mängel in der Arbeitsweise und Arbeitsorganisation ausgemacht. Seine juristische Fachkompetenz hingegen wurde nicht angezweifelt. Schuppisser wurde mit 7 zu 6 Stimmen knapp zur Wiederwahl empfohlen.
Nicht auf die Äste hinaus wagte sich dann als weiteres vorberatendes Gremium das Büro des Aargauer Kantonsparlamentes. Es bestritt die von der Kommission gemachten Mängel nicht, machte aber unterschiedliche Auffassungen über deren Schwere aus. Mit 7 zu 3 Stimmen wurde beschlossen, auf die Abgabe einer Wahlempfehlung zu verzichten.
Legislatur Ende September fertig
Urs Schuppisser arbeitet noch bis Ende September als Oberrichter. Bis dann dauert die Legislatur, heisst es beim Obergericht Aargau auf Anfrage des Regionaljournals. Ein abgewählter Richter erhält im Aargau noch ein halbes Jahr lang Lohn. Hinzu kommt eine Entschädigung von maximal einem Jahreslohn.