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Aargau Solothurn Aargauer Regierung will kein Gesetz zum Fremdsprachen-Unterricht

Seit Jahren wird in der Schweiz darüber gestritten, welche Schüler wann welche Fremdsprache lernen sollen. Im Juli hat der Bundesrat ein Machtwort gesprächen: Er will das Gesetz ändern und eine zweite Fremdsprache in der Primarschule obligatorisch machen. Nun wehrt sich die Aargauer Regierung.

Kind lernt Französisch in einem Schulzimmer
Legende: Französisch wird im Aargau erst ab dem 6. Schuljahr unterrichtet: Der Bundesrat will die zweite Fremdsprache früher. Keystone

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die geplante Intervention des Bundes im Sprachenstreit ab. Der Bund solle die Bildungshoheit der Kantone achten. Ein offensiver Eingriff des Bundes in die Sprachendebatte sei «wenig zielführend» und könne zu «Unsicherheit und Unruhe» führen.

Es bestehe kein Anlass, das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu ändern, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Die gewachsenen Strukturen im Bildungsbereich müssten gepflegt und weiter entwickelt werden.

Der Bundesrat hatte im Juli eine Änderung des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt . Darin ist vorgesehen, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache bereits in der Primarschule beginnen soll.

Der Bundesrat stellt drei Varianten zur Diskussion, die den Kantonen unterschiedlich viel Spielraum lassen würden. Er will jedoch nur eingreifen, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen. Im Aargau wird ab der 6. Primarklasse Französisch unterrichtet - das würde der schwächsten der bundesrätlichen Regelungen noch entsprechen, die beiden anderen Varianten verlangen eine zweite Fremdsprache bereits ab der 5. Primarklasse.

Aargauer Regierung will Föderalismus wahren

Es sei kein gangbarer Weg, in der föderalen Schweiz mit ihren vier Landessprachen den Fremdsprachenunterricht mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen harmonisieren zu wollen, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Kultur fest.

Vielmehr müsse die 2014 bekräftigte Sprachenstrategie der Kantone weiterverfolgt werden. Der Regierungsrat gibt sich überzeugt, dass die Kantone im Rahmen ihrer konkordanten Zusammenarbeit eine tragfähige Lösung auch bezüglich des Sprachenunterrichts finden würden.

Im Vorschlag des Bundesrats sei auch kein Mehrwert ersichtlich. Mögliche Eingriffe des Bundes würden nicht weiter gehen als das Harmonierungsziel der Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK). Es würde lediglich der Weg der Kantone bestätigt.

«Unsicherheit und Unruhe» befürchtet

«Hierfür lohnen sich jedoch der Aufwand, der mit einer Änderung des Sprachengesetzes verbunden wäre, und die daran gekoppelte landesweite, möglicherweise heftige Debatte um die Fremdsprachen in der Volksschule nicht», schreibt der Regierungsrat weiter.

Er befürchtet auch eine «Vermischung von Politischem und Pädagogisch-Didaktischem». Dies könne in der Volksschule, in Pädagogischen Hochschulen und in den kantonale Bildungsdepartementen zu «Unsicherheit und Unruhe» führen.

Lernerfolg in der Schule und der Bildung sei jedoch auf stabile Rahmenbedingungen angewiesen. Die landesweit lancierte Debatte über die Fremdsprachen bewirke an der Volksschule eher das Gegenteil.

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