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Hirschfamilie im Gras
Legende: Nur wenn ein Rudel Rothirsche im Aargau auftritt dürfen Jäger eingreifen und sie schiessen, so die Aargauer Regelung. Keystone

Aargau Solothurn Aargauer Regierung will Schäden durch Rothirsche regeln

Im sogenannten Aargauer «Massnahmenplan Wildschwein» werden künftig auch Regeln festgelegt, wie mit Schäden durch Rothirsche umzugehen ist. Dies, obwohl im Aargau kaum Rothirsche zu finden sind. Man wolle aber vorbeugen, heisst es beim Kanton auf Anfrage des Regionaljournals.

2.5 Meter lang und 250 Kilogramm schwer ist der ausgewachsene Rothirsch, vor welchem man im Kanton Aargau Angst hat. Das obwohl der Aargau momentan gerade mal 10 Rothirsche zählt, wie es beim Kanton am Montag auf Anfrage heisst. Eine Überreaktion seien die neuen Regeln nicht, so Erwin Osterwalder, Fachspezialist Jagd beim Kanton Aargau. Man wolle vorbereitet sein und nicht in einen «rechtsfreien» Raum hineingelangen, so die Begründung.

Regeln sind laut Kanton nötig

Vorsorgliche Massnahmen empfindet man beim Kanton als nötig und wichtig. Gerade deswegen weil man aus Erfahrung weiss, was für Schäden Wildtiere wie zum Beispiel das Wildschwein anrichten können. Genau diese haben in den vergangenen Monaten zu heftigen Diskussionen geführt. Dies deshalb, weil die Jagdgesellschaften die durch die Wildscheine entstandenen Schäden nicht mehr bezahlen wollen und können.

Rothirsch zerstört Baumrinde

Mehr Informationen zum Streit um die Wildschweine im Aargau

Der Rothirsch ist vor allem eine Gefahr für die Wälder. Er verletzt die Rinde von Nadel- und Laubbäumen und frisst die Triebe von jungen Nutzhölzern. Dies kann zu schlimmen Schäden führen, erklärte Erwin Osterwalder, Fachspezialist Jagd beim Kanton Aargau. Bis jetzt hat man von solchen Schäden im Aargau jedoch noch keine Kenntnis . Der Kanton Aargau sei allerdings ein idealer Lebensraum für das Rotwild, so Osterwalder in der Mittagssendung des Regionaljournals weiter. Nun will man beim Kanton neue Regeln ausarbeiten um für zukünftige Schäden gerüstet zu sein.

Der sogenannte Massnahmenplan soll ab Januar 2014 gelten.

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