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ABB-Mitarbeiter und Kabelrollen der Brugg vor einer EU-Flagge (Montage)
Legende: ABB und Brugg betonen, dass sie «wettbewerbwidrige Praktiken» nicht tolerieren. Trotzdem gab es sie, sagt die EU. Keystone/zvg/Montage SRF

Aargau Solothurn ABB und Kabelwerke Brugg im Visier der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat ein Kartell von Herstellern von Hochspannungskabeln verurteilt, zu einer Strafe von über 300 Millionen Euro. Die zehn Unternehmen teilten gemäss Kommission ein Jahrzehnt lang «quasi weltweit» die Märkte und Kunden untereinander auf. Die Spuren führen auch in den Aargau.

Teil des Zusammenschlusses waren auch die Schweizer Unternehmen ABB und Brugg. Sie reagierten am Mittwoch mit Mitteilungen auf das Urteil. Die Kabelwerke Brugg teilten mit, ihre Busse betrage 8,5 Millionen Euro.

Das in der EU aktive Kartell wies sich gemäss EU-Kommission untereinander wichtige Projekte zu, unter anderem bei der Anbindung von Offshore-Windparks. Dabei ging es um Erdkabel und Unterwasserkabel - also nicht die auf den Hochspannungsmasten verlegten Kabel. Das Kartell habe über zehn Jahre, von 1999 bis 2009 funktioniert.

Otto Suner: «Masslos enttäuscht»

Brugg-Verwaltungsratspräsident Otto Suner zeigte sich gegenüber Radio SRF entrüstet und enttäuscht über die Absprachen seiner Mitarbeiter: «Wir haben bereits vor rund 18 Jahren vom gesamten Management eine Vereinbarung unterzeichnen lassen, dass auf solche Absprachen zu verzichten sei. Wir haben Schulungen durchgeführt. Ich bin deshalb masslos enttäuscht darüber, dass sich einige Mitarbeiter nicht an die Regeln gehalten haben.»

Die betreffenden drei Mitarbeiter seien alle nicht mehr für die Brugg Kabel AG tätig, ergänzt Otto Suner. Zwei Mitarbeiter hätten die Firma bereits früher verlassen, ein Mitarbeiter sei nach diesem Fall frühzeitig pensioniert worden. Das Bussgeld von 8,5 Millionen Euro sei schmerzhaft, «Arbeitsplätze sind dadurch aber keine gefährdet».

ABB als Kronzeuge im Fall

Die zehn verurteilten Firmen stammen aus Europa, Japan und Korea. Eine besondere Rolle spielte im Prozess die mitangeklagte ABB. Der Konzern mit Sitz in der Schweiz wird als Kronzeuge der Kommission von der Busse entlastet. Die ABB hatte der Kommission die Unregelmässigkeiten gemeldet.

Die Unternehmen können die Entscheidung der Kommission nun anfechten, dann würde der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Unabhängig von den Geldbussen können Geschädigte, also vor allem Kunden der betreffenden Firmen, vor nationalen Gerichten auf Schadenersatz klagen.

Die Brugg Kabel AG prüfe das Urteil nun, erklärt Otto Suner im «Regionaljournal Aargau Solothurn» am Mittwochabend. «Das Urteil ist offenbar 400 Seiten dick, hat man mir gesagt. Wir brauchen deshalb etwas Zeit, um zu entscheiden, ob wir allenfalls Rechtsmittel einlegen wollen oder nicht.»

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