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Aargau Solothurn Anklage gegen brutalen Zuhälter vom Oltner Strassenstrich

Die Solothurner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen geständigen Zuhälter. Dieser hatte in Olten mindestens 19 Frauen beschäftigt - und mit Gewalt und Bussgeldern bedroht. Es ist einer der grösseren Fälle im Bereich Menschenhandel, der nun vor Gericht kommt.

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Ein 29-jähriger Deutscher ist im Kanton Solothurn wegen mehrfacher Förderung der Prostitution angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, insgesamt 19 Frauen bei der Ausübung ihrer Prostitutionstätigkeit überwacht und kontrolliert zu haben.

Der geständige Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Solothurner Staatsanwaltschaft wirft ihm laut einer Mitteilung vom Dienstag auch vor, die Frauen bei Nichtbefolgung seiner Anweisungen sanktioniert zu haben.

Er bestimmte die jeweiligen Arbeitsorte und Standplätze der Frauen und stellte Vorschriften in Bezug auf die Arbeitszeiten und die Dauer der Arbeitstätigkeit auf.

Gemäss Staatsanwaltschaft tolerierte er keine Freitage und schrieb einigen Frauen vor, sich trotz Menstruation oder Krankheit zu prostituieren. Der Beschuldigte habe Preisvorgaben für die jeweiligen sexuellen Dienstleistungen gemacht und habe den Frauen untersagt, unliebsame Freier abzuweisen.

Prostituierte auf dem Strassenstrich in Zürich
Legende: Ein Deutscher hat auf dem Strassenstrich in Solothurn 19 Frauen beschäftigt - und bedroht. Keystone

Frauen mit Gewalt gedroht

Bei Nichteinhaltung der Befehle drohte der Angeklagte den Frauen mit Gewalt oder mit Geldbussen. In diesem Zusammenhang kam es mehrfach zu Tätlichkeiten und Nötigungen, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Der Deutsche wurde auch wegen qualifizierter Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes angeklagt. Er hatte mehrere Frauen in einer Liegenschaft in Olten einquartiert. Zudem muss er sich wegen mehrfacher Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung vor Gericht zu verantworten.

Ein «grösserer» Fall

Das Strafverfahren erfolgt auf Antrag des Beschuldigten im sogenannten abgekürzten Verfahren. Dies bedeutet, dass sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft vorgängig auf eine Strafe einigen werden. Das Strafmass betrage höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe, bestätigt die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Radio SRF.

Abschliessend urteilen wird aber auch in diesem Fall ein Richter. Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Es handle sich um einen «grösseren Fall», hiess es bei der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen im Bereich Prostitution und Menschenhandel seien aufwändig.

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