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Aargau Solothurn Brandstifter St. Ursen: therapierbar oder nicht?

Im Januar 2011 verübte ein heute 66-jähriger Mann einen Brandanschlag auf die St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn. Einer Therapie verweigerter er sich, nun soll er wegen fehlender Kooperation verwahrt werden. Das Urteil des Amtsgerichts Solothurn-Lebern wird am Montag, 21. Dezember, eröffnet.

Der Mann war im September 2011 vom gleichen Gericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Dies unter anderem wegen der Brandstiftung. Der Geständige musste zwar nicht ins Gefängnis, aber in eine geschlossene psychiatrische Klinik.

Dort sollte er so lange bleiben, bis die Therapie nach Einschätzung der Ärzte erfolgreich ist. Dies ist allerdings bis heute nicht der Fall. Die Therapie wurde Anfang Juli dieses Jahres abgebrochen und der Mann gleichzeitig vorsorglich in Sicherheitshaft genommen.

Mann ist nicht therapierbar

Bei diesem Mann bestehe keine Aussicht auf einen Erfolg durch eine Therapie, sagte eine Gutachterin am Dienstag vor Gericht aus. Das hätten mehrere erfolglose Therapieversuche gezeigt. Der Angeklagte lebe in einer anderen Welt. Seine paranoide Persönlichkeitsstörung bleibe lebenslang. Bei ihm bestehe zudem ein hohes Rückfallrisiko.

Heute ist er überzeugt, dass er keine Aktionen mehr durchführen will. Die Dynamik seines Wahns kann dies aber ändern.
Autor: Kren Fürstenau Psychiatrische Gutachterin

Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass sich die Einstellung des Mannes nicht geändert habe und dass bei ihm mit weiteren schweren Taten gerechnet werden müsse. Die Verwahrung sei die einzige Möglichkeit, die Öffentlichkeit vor diesem Mann zu schützen.

Im Alter von 66 Jahren sind Verhaltensänderungen nicht mehr so einfach möglich.
Autor: Sabine Husi Stellvertretende Solothurner Oberstaatsanwältin

Anders sah dies der Verteidiger des Brandstifters. Der Mann sei keine ernsthafte Gefahr mehr für die Menschheit. Er habe die Welt als ungerecht und intolerant empfunden und habe deshalb auf sich aufmerksam machen wollen. Nun sei er bekannt und müsste nicht mehr zu solchen Mitteln greifen. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien zudem nicht erfüllt.

«Wenn die Psychiater in den Therapien so interessiert gewesen wären wie heute das Gericht, dann wäre mein Mandant auf die Massnahme eingestiegen», sagte Verteidiger Valentin Landmann.

«Therapien waren untauglich»

Auch der Brandstifter selber versprach, dass er keine Straftaten mehr begehen werde. Die Therapien, die er begonnen habe, seien allerdings völlig untauglich gewesen. Er sei Freidenker und deshalb sei es für ihn mühsam, mit «verblendeten Leuten» zusammenzuarbeiten.

Von mir geht keine Gefahr aus.
Autor: Angeklagter im letzten Wort

Er sei nicht krank, er brauche keine Therapie. Vor Gericht versuchte der 66-Jährige einmal mehr seine Weltanschauung zu erklären. Er befasse sich seit seinem 14. Lebensjahr mit den falschen Ideologien und mit dem schlechten Einfluss der Religionen. Nur sehe dies ausser ihm niemand ein.

Brandschaden von 3,5 Millionen Franken

Der Mann hatte am 4. Januar 2011 in der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn über den Altar und den darunter liegenden Teppich rund 20 Liter Benzin geschüttet. Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde niemand.

Beim Brandanschlag entstand ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken. Die 1773 erbaute Kathedrale musste renoviert werden und blieb mehrere Monate geschlossen. Das Gotteshaus liegt in der Altstadt und ist das imposante Wahrzeichen Solothurns.

Das Amtsgericht hatte den Mann im September 2011 auch wegen mehrfacher Störung des Eisenbahnverkehrs und der Drohung und Schreckung der Bevölkerung schuldig gesprochen. Im März 2009 wollte er beim Bahnhof Olten-Hammer SO mit einer selber gebauten Metallvorrichtung einen Zug entgleisen lassen. Und im Juli 2010 erschreckte er im Gotthardtunnel mit einer selbstgebastelten «Bombenweste» die Zugspassagiere.

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