Der Kanton Aargau will keinen Zulassungsstop für Ärzte. Was im Februar schon angekündigt wurde, wird jetzt umgesetzt. Der Aargau verhält sich damit anders als der Bund. Nun wird die Verordnung angepasst. Auch die Kantone Zug und Zürich wollen keinen Zulassungsstop für Ärzte.
Keine Bewilligungen mehr nötig
Alle Ärzte mit aargauischer Berufsausübungsbewilligung sind nach dem Entscheid der Regierung vom Zulassungsstopp ausgenommen. Damit ein Arzt seine Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen kann, benötigt er also auch keine formelle Zulassung durch den Kanton.
Der Regierungsrat bekräftigte, dass in all den Jahren kein Beweis erbracht werden konnte, dass sich der Zulassungsstopp positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt habe. Deshalb verzichte man auf das Instrument.
Viele Anträge auf Vorrat
Die Zahl der im Kanton Aargau erteilten Bewilligungen für Ärzte war in den vergangenen Monaten hoch. So wurden allein bis Ende Juli 216 Bewilligungen erteilt. Im Jahr 2012 waren es insgesamt 153 Bewilligungen gewesen, im Vorjahr 71.
Viele Ärzte haben auf Vorrat eine Bewilligung beantragt. Bei den Antragsstellern habe es sich vor allem um angestellte Spitalärzte gehandelt, so die Regierung.