Im Kanton Aargau ist es in den letzten fünf Jahren durchschnittlich zu 150 Delikten jährlich gegenüber Polizisten, Kantons- oder Gemeindeangestellte oder Behörden gekommen. Eine Zunahme sei nicht zu beobachten, schreibt die Aargauer Regierung in ihrer Antwort auf eine CVP-Interpellation. Bei den 150 Delikten handle es sich aber nur um jene Fälle, welchen auch eine Anzeige folge, heisst es beim Departement Volkswirtschaft und Inneres auf Anfrage.
Zahlen zur Gewalt an Polizisten und Polizistinnen, wie sie im Vorstoss gefordert wurden, kann die Aargauer Regierung nicht liefern. Die Kantonspolizei Aargau führe keine eigene Statistik, wie viele ihrer Mitarbeitenden Opfer von Gewalt oder Drohung geworden sind, schreibt die Regierung.
Im Vergleich zur Stadt Zürich harmlos
Eine spezielle Erhebung dazu sei auch nicht geplant. Hinweise darauf, dass die Intensität der Gewaltausübung zunimmt, gebe es im Kanton Aargau derzeit nicht. Erfreulicherweise seien die Zustände im Kanton Aargau in Bezug auf Gewalt und Drohung gegen Mitarbeitende der Polizei nicht mit denjenigen in der Stadt Zürich zu vergleichen.
Fälle von organisierten und gezielten Angriffen auf die Einsatzkräfte der Kantonspolizei sind ausserhalb von Sportveranstaltungen und unbewilligten Demonstrationen nicht bekannt. Fälle von Gewalt und Drohungen gegen Mitarbeitende der Polizei im Kanton Aargau würden von der Kantonspolizei konsequent zur Anzeige gebracht.
Vorerst wird nur bei Ausrüstung reagiert
Aufgrund der aktuellen Situation besteht laut Meinung der Regierung derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Die Kantonspolizei beobachte dieses Thema jedoch und werde auf eine Veränderung der Umstände mit den geeigneten Massnahmen reagieren. Gleichzeitig würden die Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe PIUS der Stadtpolizei Zürich durch die Kantonspolizei Aargau analysiert, sobald diese vorliegen.
Die Schutzausrüstung für die Aufgabenerfüllung im polizeilichen Alltag ist ausreichend, meint die Regierung. Nicht mehr zeitgemäss ist aber die Schutzausrüstung für den unfriedlichen Ordnungsdienst.
Der Ersatz von Helm, Schutzmaske, flammenhemmender Kleidung, Schlagschutz sowie des Mehrzweckwerfers wurde erstmals im Aufgaben- und Finanzplan 2014-2017 eingestellt, aber aus finanziellen Gründen bisher nicht realisiert.
Aufgrund der engen finanziellen Rahmenbedingungen hätten die Prioritäten anders gesetzt werden müssen. Zuerst wurde der Ordnungsdienst Zugriff, der Ende 2014 im Zusammenhang mit der Erhöhung der Gefahrenlage bei Fussballspielen personell verdoppelt wurde, mit dem notwendigen Material ausgerüstet.
Letztes Jahr wurden im Zusammenhang mit der terroristischen Bedrohung in Europa 50 neue Sturmgewehre beschafft. Dabei erfolgte auch der Ersatz der ballistischen Schutzhelme. Die Realisierung der weiteren Ersatzbeschaffungen ist in den Jahren 2017 und 2018 geplant.